Regeln für die Teilnahme am Wirtschaftsring
Grundsätzlich gilt zwischen den Mitglieder das Prinzip der Freien Vereinbarung. Alles kann angesprochen werden und man einigt sich auf Augenhöhe.
Jede/r kann am ROLAND - Wirtschaftsring teilnehmen, die/der das regionale Wirtschaften im Sinne von ROLAND-Regional unterstützen und von ihm profitieren möchte: Verbraucher, Händler, Dienstleister, Landwirte, Produzenten etc., wenn sie dem Wirtschaftsring beitreten.
Das Prinzip der "Freien Vereinbarung" und der "Verbesserung der Lebensqualität" schließt jede Ungleichbehandlung von Menschen aus! Bei einem Verstoß gegen diese Regel kann der Vorstand des Vereins einen Ausschluss des Mitglieds des Wirtschaftsrings oder des Vereins beschließen. Das Mitglied ist vorher anzuhören und der Beschluss muss vom Verein bei der folgenden Mitgliederversammlung bestätigt werden. Bis hahin ruht die Mitgliedschaft.
Die teilnehmenden Geschäfte, Dienstleister oder andere, die sich als Anbieter angemeldet haben, sind in einer Liste aufgenommen und werden veröffentlicht. Die beteiligten Geschäfte sind durch das ROLAND-Zeichen im Eingangsbereich der Geschäfte zu erkennen.
Zahlungen können sowohl ganz in ROLAND, als auch anteilmäßig in Euro und ROLAND geleistet werden, nach eigenem Ermessen und gegenseitigen Einverständnis. Normalerweise wird der Scheck auf den vollen Kaufbetrag ausgestellt und es sind keine Ausgleichszahlungen in Euro nötig.
Zum Monatsende verliert der ROLAND 1 % seines Wertes. Dieser Wertverlust wird taggenau sowohl vom jeweiligen Guthabe als auch vom Minus berechnet.
Zur Philosophie des "ROLAND" gehört es, daß Produkte der Region bevorzugt konsumiert werden.
Da die Mitglieder dieselbe Idee verfolgen, ist es selbstverständlich, dass wir fair miteinander umgehen.