Was bedeutet das EuGH-Urteil zur Arbeitszeiterfassung?

18. September 2019

von den Gewerkschaften gefeiert, von den Arbeitgebern als potentielles Bürokratiemonster kritisiert: Im Mai 2019 entschied der europäische Gerichtshof, dass Arbeitgeber die Arbeitszeiten aller Beschäftigten in Zukunft systematisch erfassen müssen. Was das Urteil genau bedeutet und was in Zukunft zu beachten ist, erfahren wir von Ralf Stempel (Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bremen):

Veranstalter:kda Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt


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