Buchführung / Steuern
Tritt jemand, der buchführungspflichtig ist, dem ROLAND-Wirtschaftsring bei, so ergibt sich für ihn lediglich die Notwendigkeit in der Buchführung neben dem Bankkonto und dem Kassekonto das Konto ROLAND einzuführen. Sonst ändert sich vom Ablauf her nichts.
ROLAND Einnahmen:
Hier können drei Situationen eintreten:
Wir haben ein Ladengeschäft mit einer Registrierkasse. Alle Barverkäufe werden eingegeben, dann wird entschieden, ob in ROLAND oder in Euro gezahlt wird. Euros und ROLAND-Scheckgutscheine liegen in der Kasse. In der Regel wird abends der Kassenbestand auf das Bankkonto eingezahlt. Und jetzt wird getrennt: ROLAND auf das ROLAND-Konto, Euro auf das Geschäftskonto.
Eine Rechnung wird sofort mit einem ROLANDScheckgutschein bezahlt. Der Buchungssatz würde lauten:
ROLAND an Umsatzerlöse an USt.
Damit ist deutlich, dass die Umsatzsteuer korrekt entrichtet wird und dass die Umsatzerlöse korrekt für die Besteuerung des Gewinns einfließen.
Eine Rechnung ist geschrieben worden. Dann wurde der Betrag als Forderung gebucht. Die Bezahlung der Rechnung geht dann auf das ROLAND-Konto.
ROLAND Ausgaben:
Der Bestand des ROLAND-Kontos kann für private oder für betriebliche Ausgaben genutzt werden. Wir können wieder drei Situationen unterscheiden:
Die Bezahlung einer Geschäfts-Euro-Rechnung wird gegen das ROLAND-Konto gebucht, oder bei einem Barkauf z.B. wird statt des Kassekontos das ROLAND-Konto benutzt.
Auch die private Verwendung wird analog behandelt. Genau wie eine private Verwendung vom Bankkonto gebucht wird, wird sie auch vom ROLAND-Konto gebucht.
Es werden zwei ROLAND-Konten geführt, ein geschäftliches und ein privates. Auch hier ist die Buchung entsprechend der bei einem Bankkonto.
Negative Bestände auf dem ROLAND-Konto:
Jeder Buchhalter kennt die Situation bei einem Giro- oder Kontokorrentkonto bei der Bank:
Bei positiven Beständen ist das Konto ein Aktivkonto, bei negativen ein Passivkonto. Auch hier ergibt sich kein weiterer Arbeitsaufwand.